A) Grundausbildung
Für 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz – und Gruppenanteil im Rahmen der Ausbildung von mindestens einem Drittel der zeitlichen Gesamtausbildung ist jedoch weiterhin notwendig. Welche Inhalte wie online vermittelt werden, liegt in Trägerverantwortung. Die Form der Ausbildung sollte bei Antragstellung inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben nachgewiesen werden, für die Prüfung zeigt sich der freie Träger verantwortlich.
Unter www.juleica-ausbildung.de können nun auch Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen.
Der DBJR wird in den kommenden Wochen gute Praxisbeispiele für Onlineseminare, Seminar-Tools und Werkzeuge zur digitalen Kommunikation sammeln und Informationen als Meldung unter juleica.dbjr.de bereitstellen. Anregungen können gern an juleica@dbjr.de gesendet werden.
B) Fortbildungen (Verlängerung/Neuausstellung der Juleica nach drei Jahren)
Für 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen (8 Zeitstunden) können komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist auch möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module /Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die Verbände bzw. Träger bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte bei Antragstellung inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben nachgewiesen werden.
Umgang mit ausgegebenen Juleicas mit Ablaufdatum zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Dezember 2020
Für Karten, die in der Zeit vom 1. Januar 2020 – 30. Dezember 2020 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, gilt: Die Gültigkeit wird bis zum 31. Dezember 2020 automatisch verlängert. Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter_innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen. Die technischen Anpassungen im Antragssystem und die Vorbereitungen für das Zertifikat/die Bescheinigung laufen aktuell (sind demnach noch nicht im System sichtbar) und werden bis Mitte/Ende Mai abgeschlossen sein. Der DBJR und wir als Landeszentralstelle werden rechtzeitig über die Änderungen im Livesystem und den Startpunkt informieren. Auf der Startseite des Antragssystems www.juleica-antrag.de wird ein Hinweis eingepflegt.
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.
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Bis September in den FAQ der Coronaschutzverordnung:
9.1. Gibt es Informationen zu den Grundausbildungen und zu Online-Seminaren? Wo finde ich Informationen zu Verlängerungen der Jugendleiter_innen Card?
Aktuelle Informationen finden sich auf der Internetseite des Landesjugendrings NRW, ebenfalls unter https://www.ljr-nrw.de/corona-faq/
Es können nun auch Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen. Der Deutsche Bundesjugendring wird in den kommenden Wochen gute Praxisbeispiele für Onlineseminare, Seminar-Tools und Werkzeuge zur digitalen Kommunikation sammeln und Informationen als Meldung unter juleica.dbjr.de bereitstellen.
Aktueller Text für die Schutzverordnungen:
9.1 Gibt es Informationen zu den Grundausbildungen und zu Online-Seminaren? Wo finde ich Informationen zu Verlängerungen der Jugendleiter_innen Card?
Aktuelle Informationen finden sich auf der Internetseite des Landesjugendrings NRW, ebenfalls unter https://www.ljr-nrw.de/corona-faq/
Die Gültigkeit der Juleicas, die im Jahr 2020 ausgelaufen wären, wurde automatisch bis Ende des Jahres 2020 verlängert. Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen sind in NRW im Rahmen eines Anteils von 50 % der Gesamtstundenzahl der Juleica-Ausbildungen möglich. Fortbildungsseminare zur Verlängerung der Gültigkeit der Karte können auch vollständig digital erfolgen.
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