Nach der UN-Kinderrechtskonvention soll beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Nach Artikel 31 der Konvention sind die Vertragsstaaten der UN wie Deutschland aufgefordert, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern.
Die kommende Kommunal- und Europawahl in NRW (25. Mai) ist eine gute Gelegenheit, auf die Situation junger Flüchtlinge generell hinzuweisen:
In den meisten Gemeinden von NRW leben Kinder und Jugendliche, die hierher geflüchtet sind. Sie kommen aus Afghanistan, Syrien und vielen anderen Krisenregionen. Über die Aufnahme und den Schutz sind sie froh, aber sie erleiden auch Diskriminierung und Benachteiligung, z.B. wenn ihre (Kinder-)Rechte beschnitten werden.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW und die ihr angeschlossenen Landesorganisationen fordern gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden sowie Flüchtlings- und Jugendorganisationen des Landes, diese Rechte einzulösen. Das Impulspapier „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge“ ist online verfügbar.
Unter den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bedarf eine Gruppe des besonderen staatlichen Schutzes. Sie sind unbegleitet und minderjährig und müssen von der Kommune/Gemeinde in Obhut genommen werden. Zu diesem gesetzlich vorgeschriebenen „Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ haben das MFKJKS NRW, das MIK NRW und die Landschaftsverbände eine Handreichung für die kommunale Praxis im März 2013 vorgelegt.
Auch Jugendliche in NRW fordern, dass Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung direkt nach ihrer Ankunft gleiche Rechte und Teilhabechancen haben sollen und nicht erst nach Erhalt des Asylstatus. Diese Forderung formulierten sie auf dem Jugendkongress “ jungdenken jetzt“ des Landesjugendrings NRW im Januar 2014 im Landtag.
Heute nun bittet die Aktionsgemeinschaft erneut alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist.
Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen setzen sich jedes Jahr wieder dafür ein, dass junge Flüchtlinge die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren. Dafür ist ihnen besonders zu danken. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge dankt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden, die ihre Spielräume nutzen, um Flüchtlingskindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen und das Engagement der Träger unterstützen.
März 2014
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Weitere Informationen zur Aktionsgemeinschaft
Zur Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW gehören:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend NRW e.V., Deutscher Kinderschutzbund – Landesverband NRW e.V., Evangelische Jugend Westfalen, Flüchtlingssozialdienste der Caritasverbände in NRW, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V., Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW, Paritätisches Jugendwerk NRW und Landesjugendring NRW