„Jugendliche müssen den Mindestlohn erhalten. Sie dürfen als Arbeitnehmende nicht schlechter gestellt und diskriminiert werden. Es ist absolut unverständlich, warum Jugendliche künftig für die gleichen Tätigkeiten geringer entlohnt werden sollen, als Arbeitnehmende über 18 oder 25 Jahre“, führt die stellvertretende DBJR-Vorsitzende Julia Böhnke aus.
Weitere Informationen: Pressemitteilung des DBJR