Artikel vom Landesjugendring NRW
Auch 22 Jahre nach der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hierzulande noch weitgehend unbekannt. Für die Umsetzung sind unter anderem ein Jugendcheck, Veränderungen im alltäglichen Handeln der öffentlichen Verwaltung und die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz nötig. So lauten die Kernpunkte der Stellungnahme des Landesjugendrings NRW in der heutigen öffentlichen Anhörung des Landtagsausschusses für Familie, Kinder und Jugend.
Die Kinder- und Jugendhilfe spielt eine zentrale Rolle bei der Befähigung von Kindern und Jugendlichen, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Die Implementierung der Kinderrechte in der Ausbildung hauptberuflicher und ehrenamtlicher Fachkräfte und die Rahmenbedingungen für die Vermittlung des Wissens an junge Menschen müssen weiterhin sichergestellt werden, damit diese zum Selbstverständnis aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit gehören.
Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen und zu verbessern, ist zudem eine Debatte über die politische Verantwortung der Legislative und Exekutive unvermeidbar. So fordert der Landesjugendring NRW das Parlament auf, im Rahmen einer Selbstverpflichtung einen „Jugendcheck NRW“ einzuführen. Auf Grundlage der UN-KRK sollen bei der Einbringung neuer Gesetzesvorhaben die Auswirkungen auf junge Menschen in ihrer Gegenwart und Zukunft diskutiert werden.
In der Verantwortung, die Rahmenbedingungen für das materielle, physische und psychische Wohl von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen, stehen auch Ämter und Behörden. Da die Verpflichtung der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls im Verwaltungshandeln bislang weitgehend unbekannt zu sein scheint, empfiehlt der Landesjugendring NRW die Implementierung von kindeswohlorientierten Leitlinien und Vorgaben für diese Einrichtungen.
Um die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen konsequent zu berücksichtigen und das allgemeine Bewusstsein für diese zu stärken, ist zudem eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz nötig.
Nur durch die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen politischen, juristischen und administrativen Entscheidungen können die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen in NRW verbessert werden.
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